ZENILIFT Verkaufs- und Lieferbedingungen
Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen, zenlift.com, Version I vom Januar 2019
- Allgemeines
Sofern keine anderslautende schriftliche Vereinbarung getroffen wird, gelten diese allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen (nachfolgend die „Bedingungen“) für Lieferungen von ZENITECH, St.Id.Nr. DK41792477, Albuen 42, 6000 Kolding (nachfolgend der „Verkäufer“) an Käufer, darunter von Bestellungen über www.zenilift.com.
Ungeachtet dessen, ob sie Bestandteil der Verkaufsunterlagen des Käufers (einschließlich Angebotsannahme) sind, finden die allgemeinen Einkaufsbedingungen des Käufers keine Berücksichtigung. Dies gilt ungeachtet des Zeitpunkts, zu dem diese vorgelegt werden.
- Bestellvorgang
Ein rechtlich bindender Kaufvertrag liegt vor, sobald der Verkäufer die Bestellung des Kunden per E-Mail bestätigt hat und diese E-Mail auf dem E-Mail-Server des Käufers eingegangen ist. Die Bestellbestätigung beinhaltet die Auftragsnummer, Namen und Adresse des Käufers, Zahlungsmethode, Lieferadresse sowie eine Aufstellung der bestellten Waren.
- Preise
Alle Preise verstehen sich in Euro zuzüglich Mehrwertsteuer, Versandkosten, Zollgebühren, Steuern und anderer Abgaben. Falls sich Preise für angebotene oder vereinbarte Lieferungen infolge von Anpassungen bei Einkaufspreisen, Rohstoffpreisen, Währungskursen, Versandkosten und Frachtgebühren, Steuern, Zollgebühren oder anderen Abgaben ändern, hat der Verkäufer das Recht, die dem Kunden angebotenen oder mit ihm vereinbarten Preise zu ändern.
Erfolgt eine Lieferung auf Grundlage einer vom Verkäufer festgelegten Preisliste, so gilt für diese Lieferung die zum jeweiligen Lieferzeitpunkt gültige Preisliste.
- Versandkosten
Für Bestellungen im Wert von unter 600 EUR behält sich der Verkäufer das Recht vor, Handling-kosten in Höhe von 40 EUR zusätzlich zum Bestellbetrag zu erheben.
- Rechnung
Rechnungen werden als PDF-Dateien an die vom Kunden angegebene E-Mail-Adresse versandt. Zusätzliche Rechnungen werden nicht verschickt. Rechnungen werden ausgestellt, sobald die entsprechende Bezahlung gemäß Bestellbestätigung eingegangen ist.
Wenn zudem eine Rechnung in Papierform gewünscht wird, muss dies vor der Rechnungsstellung angegeben werden. In diesem Fall wird für Bearbeitung und Porto eine Gebühr von 10 EUR erhoben.
- Bezahlung
Sofern keine anderslautende Vereinbarung getroffen wird, muss die Bezahlung für eine Lieferung im Voraus und spätestens X Tage nach dem Datum der Bestellbestätigung erfolgen. In Abhängigkeit von der Bonität des Käufers hat der Verkäufer die Möglichkeit, dem Käufer einen Handelskredit zu gewähren. Der Verkäufer ist nach eigenem Ermessen berechtigt, die Lieferung bestellter Waren so lange auszusetzen, bis der Käufer die Zahlungsanforderungen des Verkäufers vollständig erfüllt hat, darunter zum Beispiel die Bezahlung im Voraus oder die Zahlung eventuell ausstehender Beträge an den Verkäufer.
Alle Bezahlungen müssen durch elektronische Banküberweisung oder Bareinzahlung – ohne Abzug eventueller Überweisung- oder Abhebegebühren – unter Angabe der Bestellnummer auf das in der Bestellbestätigung angegebene Bankkonto erfolgen.
Bei Zahlungsverzug wird ein Strafzins von 2 % pro angefangenem Monat ab dem Fälligkeitsdatum erhoben. Eine Bezahlung durch Verrechnung ist nicht möglich, sofern die Gegenforderung umstritten ist.
- Produktinformationen und -änderungen
Die in den Produktinformationen gemachten Angaben erfolgen auf Grundlage möglichst präziser Darstellungen der Lieferanten von ZENITECH und sind für den Verkäufer nicht rechtlich bindend. Der Verkäufer behält sich das Recht vor, ohne vorherige Ankündigung Änderungen an allen Produktspezifikationen vorzunehmen, wenn dies ohne wesentlichen Nachteil für den Käufer möglich ist. Zeichnungen, Spezifikationen und ähnliche Materialien, die vor oder nach Abschluss des Kaufvertrages durch den Verkäufer bereitgestellt werden, bleiben Eigentum des Verkäufers und dürfen nicht ohne dessen schriftliche Genehmigung weitergegeben werden.
- Retouren
Retouren werden ausschließlich DDP an das Lager des Verkäufers (Incoterms 2010) angenommen und müssen zuvor schriftlich zwischen den Parteien vereinbart worden sein. Damit eine Rückerstattung des Kaufpreises retournierter Waren erfolgen kann, müssen diese unter allen Umständen weiterverkaufbar und unbeschädigt sein sowie sich in der ungeöffneten Originalverpackung befinden. Im Zusammenhang mit Retouren ist der Verkäufer berechtigt, eine Bearbeitungsgebühr von 20 % des Warenpreises zu erheben, mindestens jedoch in Höhe von 50 EUR zuzüglich Mehrwertsteuer.
- Lieferung und Versand
Alle Käufe erfolgen ab Werk (Incoterms 2010) vom Lager des Verkäufers in Kolding, Dänemark. Lieferungen werden vorzugsweise vom Transportunternehmen DACHSER durchgeführt. Die damit verbundenen Kosten werden in Übereinstimmung mit den auf www.zenilift.com angegebenen Frachtkosten des Verkäufers an den Käufer weitergegeben. Ist eine Versandverzögerung dem Käufer zuzuschreiben, erfolgt der Gefahrenübergang auf den Käufer an dem Tag, an dem Lieferung hätte verschickt werden sollen.
- Lieferfrist
Die Lieferfrist wird nach Ermessen des Verkäufers gemäß den Umständen festgelegt, die bei Angebotserstellung und/oder Abschluss des Kaufvertrags vorlagen. Sofern keine andere schriftliche Vereinbarung getroffen wurde, gilt eine um bis zu 14 Werktage verzögerte Lieferung unter allen Umständen als rechtzeitig durchgeführt, wobei der Käufer gegenüber dem Verkäufer keinerlei Ansprüche geltend machen kann. Der Verkäufer muss den Käufer unverzüglich nach Bekanntwerden über Änderungen der Lieferfristen in Kenntnis setzen.
Eine Verzögerung seitens des Verkäufers begründet für den Käufer keinerlei Recht auf die Erhebung von Tagessätzen oder Erstattungsforderungen.
- Mängel und Reklamation
Bei Anlieferung muss der Käufer unverzüglich und spätestens innerhalb von acht (8) Tagen nach der Annahme eine zweckmäßige und sorgfältige Überprüfung der Waren vornehmen. Wenn der Käufer einen Mangel geltend machen möchte, muss er den Verkäufer unverzüglich nach Bekanntwerden des Mangels oder nachdem dieser hätte bekannt werden müssen darüber in Kenntnis setzen und angeben, worin der Mangel besteht. Wenn der Käufer den Mangel entdeckt hat oder entdeckt haben müsste, ihn aber nicht wie oben dargelegt reklamiert hat, kann der Käufer ihn nicht zu einem späteren Zeitpunkt geltend machen.
Nach Ermessen des Verkäufers wird entweder der Mangel an der verkauften Ware behoben, eine Ersatzlieferung durchgeführt oder der Kaufbetrag dem Käufer gutgeschrieben.
Wenn der Käufer einen Mangel nicht innerhalb von sechs (6) Monaten nach dem Lieferdatum gegenüber dem Verkäufer geltend gemacht hat, kann der Käufer dies zu einem späteren Zeitpunkt nicht mehr tun.
Veränderungen oder Eingriffe in die verkaufte Ware ohne Einverständnis des Verkäufers entbinden diesen von jeder Haftung oder Verpflichtung.
Der Verkäufer erteilt keinerlei Garantien oder Gewährleistungen für gekaufte Waren oder erbrachte Dienstleistungen.
- Eigentumsvorbehalt
Unter Berücksichtigung der Einschränkungen durch geltende gesetzliche Bestimmungen behält sich der Verkäufer das Eigentumsrecht an den verkauften Waren vor, bis der gesamte Kaufbetrag sowie die dem Verkäufer im Namen des Käufers im Zusammenhang mit der Lieferung, dem Versand und der Versicherung des Verkaufsgegenstands entstandenen Kosten vollständig vom Käufer bezahlt wurden oder dieser die vereinbarte Sicherheit gestellt hat. Bis dahin ist der Käufer nicht dazu berechtigt, den Verkaufsgegenstand weiterzuverkaufen oder in einer anderen Weise darüber zu verfügen, die dem Eigentumsvorbehalt des Verkäufers widersprechen würde.
Bei Umgestaltung oder Bearbeitung des Verkaufsgegenstands, ohne dass dieser dadurch seine Eigenart oder Identität verliert, bleibt der Eigentumsvorbehalt bestehen und umfasst nun den umgestalteten oder bearbeiteten Verkaufsgegenstand mit dem Wert, den dieser vor der Umgestaltung oder Bearbeitung hatte.
Nachdem der Käufer den Kaufpreis bezahlt oder die vereinbarte Sicherheit für alle geschuldeten Beträge gestellt hat und das Eigentumsrecht am Verkaufsgegenstand auf den Käufer übergegangen ist, muss der Verkäufer dies auf Verlangen des Käufers bestätigen.
- Haftungsausschluss
Im Rahmen aller Forderungen, die die Erfüllung oder mangelnde Erfüllung von Verpflichtungen durch den Verkäufer betreffen, hat der Käufer unter Berücksichtigung folgender Einschränkungen ein Recht auf Erstattung direkter Verluste:
Ungeachtet ihrer Ursache und der Art der Forderung ist die Haftung des Verkäufers für direkte Schäden/Verluste auf maximal 10.000 EUR begrenzt.
Unter keinen Umständen haftet der Verkäufer gegenüber dem Käufer für entgangene Gewinne, verlorene Einsparungen, Betriebsverluste oder andere indirekte Verluste oder Folgeschäden, die sich aus der Nutzung oder nicht möglichen Nutzung der verkauften Waren ergeben, und zwar ungeachtet dessen, ob der Verkäufer über die Möglichkeit solcher Forderungen informiert wurde.
- Höhere Gewalt
Der Verkäufer haftet gegenüber dem Käufer nicht für Verluste, die infolge ungewöhnlicher Umstände entstehen und die Erfüllung des Kaufvertrags behindern, erschweren oder verteuern, sofern diese nach der Angebotserstellung eintreten oder sich außerhalb der Kontrolle des Verkäufers befinden, darunter: Arbeitskampfmaßnahmen (Streiks und Aussperrungen), Brände, Kriege, Aufstände, innere Unruhen, Wetter- und Naturkatastrophen, Devisenbeschränkungen, amtliche Beschlagnahmungen, Einfuhr- oder Ausfuhrverbote, Unterbrechungen allgemeiner Verkehrsverbindungen oder der Energieversorgung, wesentliche Preis- und/oder Abgabenerhöhungen, Währungsschwankungen, Produktions- und Lieferschwierigkeiten aufgrund von Umständen, die nicht dem Verkäufer zuzuschreiben sind, sowie jegliche Fälle von höherer Gewalt und/oder Notlagen bei wichtigen Unterlieferanten.
- Produkthaftung
In Übereinstimmung mit den entsprechenden gesetzlichen Regelungen in Dänemark übernimmt der Verkäufer die Produkthaftung. Sollte ein Dritter die Produkthaftung gegenüber dem Käufer geltend machen, muss dieser den Verkäufer unverzüglich davon unterrichten. Sofern geltende Gesetze und Regulierungen nichts anderes vorschreiben, haftet der Verkäufer nicht für Betriebsverluste, Verluste in der Gewinnspanne oder andere indirekte Verluste.
- Streitigkeiten, anwendbares Recht und Gerichtsstand
Streitigkeiten zwischen den Parteien, die sich nicht einvernehmlich beilegen lassen, werden vom Amtsgericht Kolding (Byretten Kolding) nach dänischem Recht entschieden. Das dänische internationale Privatrecht, welches auf ausländische Rechtsprechung verweist, sowie das UN-Kaufrecht (CISG) finden jedoch keine Anwendung.